Informationen zum Nicht invasiven Pränataltest
Seit dem 01.07.2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Bestimmung des Risikos der autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht invasivem Pränataltests (NIPT). Wir stellen Ihnen dafür unseren PreNata® NIPT zur Verfügung – ein komplettes Entnahmekit mit Entnahme- und Informationsmaterial für Sie, Ihre Praxisräumlichkeiten und Ihre Patientinnen. Den praktischen Ablauf zeigen wir Ihnen in unserem detaillierten Anleitungsvideo.
Die bei PreNata® NIPT verwendete VeriSeqTM NIPT Solution v2 von illumina erkennt 99% der häufigsten autosomalen chromosomalen Veränderungen (Trisomie 13, 18 und 21) mit einer Sensitivität von über 99%. Eine solche Veränderung kann zudem mit einer Spezifität von über 99% ausgeschlossen werden. PreNata® NIPT erfüllt somit die in der Mutterschaftsrichtlinie geforderte Testgüte.
Hinweis:
Für die Berechnung der individuellen, altersabhängigen PPW und NPW Ihrer Patientinnen für die jeweiligen Chromosomenveränderungen empfehlen wir die Nutzung des kostenlosen Online-Tools:
www.perinatalquality.org/vendors/nsgc/nipt
Preisübersicht und Abrechnungshinweise
Praktischer Ablauf für die Durchführung
1. Bestellung
Das beiliegende Bestellformular ausfüllen und PreNata NIPT® Blutentnahmesets sowie Informationsmaterial bei Labor Krone bestellen. Bei Erstbestellung zusätzlich die Kundenstammdaten einfüllen.
2. Aufklärung und Beratung
Aufklärung und genetische Beratung der Patientin durch die Ärztin/den Arzt sowie Besprechung und Auswahl einer PreNata® NIPT-Option. Hierzu das Informationsmaterial für Patientinnen nutzen.
3. Anforderungsschein
Anforderungsschein und Einwilligungserklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben.
4. Blutentnahme
Blutentnahme mit mitgeliefertem Blutentnahmesystem gemäß beiliegender Anleitung durchführen. Die Blutröhrchen im Sicherheitsbeutel zurück in die PreNata® NIPT-Box legen.
5. Versand
Abholung der Probe durch unseren hauseigenen Kurier:
Kurierdienst 0800 1825410 kostenfrei
6. Analyse
Probenanalyse innerhalb weniger Werktage.
7. Befundübermittlung
Übermittlung des Befundes per Fax und per Post an die Ärztin/den Arzt.
8. Befund
Mitteilung des Ergebnisses an die Patientin durch die Ärztin/den Arzt gemäß GenDG §10 (Arztvorbehalt)