Übersicht

Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors (PreNata RhD)

Nicht invasive Bestimmung des kindlichen Rh-D-Faktors aus dem mütterlichen Blut

Mit PreNata RhD wird ohne Risiko für die Rhesus-D-negative Mutter und das Kind vorgeburtlich untersucht, ob das Kind Rhesus-D-positiv oder Rhesus-D-negativ ist. Dafür notwendig ist lediglich eine Blutprobe der Mutter. Dadurch wird eine gezielte Anti-D-Prophylaxe für Schwangere ermöglicht und eine unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, kann somit vermieden werden.

Der fetale Rhesusfaktor wird aus zellfreier plazentarer DNA (cfDNA) im mütterlichen Blut bestimmt. Das Blut kann ab der Schwangerschaftswoche 11+0 p.m  (12. SSW) abgenommen werden (optimal nach der 19. SSW (18+0 p.m.).

Benötigt werden hierzu:
– 9 ml EDTA-Blut der Schwangeren
– NIPT Schein inkl. der auf dem Schein enthaltenen  »Einwilligungserklärung zur Anforderung genetischer Diagnostik gem. GenDG«

Die fetale Rhesusfaktorbestimmung ist eine Untersuchung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG). Eine ärztliche Aufklärung und Einwilligung der Patientin vorab sind zwingend erforderlich. Die Aufklärung bzw. humangenetische Beratung der Patientin im Sinne des GenDG ist im Rahmen einer fachgebundenen genetischen Beratung vor der Blutentnahme durchzuführen (72-Stunden Curriculum bzw. auf Grundlage der Übergangsregelungen für Gynäkologen bei Erwerb der Bescheinigung »fachgebundene genetische Beratung« bis zum 10. Juli 2016).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, die nicht invasive Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D aus dem Blut der RhD-negativen Schwangeren (Einlingsschwangerschaft) in die Mutterschafts-Richtlinien aufzunehmen. Die RhD-Bestimmung ist ab dem 1. Juli 2021 Bestandteil des Katalogs der gesetzlichen Krankenkassen.