Patientinnenbild

Das ETS wird nur von der 11. bis zur 13. SSW durchgeführt. Außerhalb dieses Zeitrahmens sind Risikoanalysen aufgrund der Messung der Nackendicke nicht zulässig. Es ermöglicht somit schon am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels eine Abschätzung des Risikos für das Vorliegen einer Chromosomenstörung. Die Entdeckungsrate dieser Untersuchung, die eine Kombination von Ultraschall und Blutuntersuchung beinhaltet, liegt für die Trisomie 21 bei ca. 86,8%.

Für welche Schwangere ist das ETS sinnvoll?

  • 35 Jahre oder älter bei Geburt des Kindes
  • bei belasteter Anamnese, d.h. wenn die Patientin bereits eine vorangegangene Schwangerschaft mit Trisomie 21, 18 oder 13, andere Chromosomenaberrationen, Fehlbildungen oder einen habituellem Abort gehabt hat.
  • Erblich bedingtes Risiko für eine fetale Aneuploidie
  • für eine frühzeitige Information über den Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes. Wird dann ein auffälliger ETS-Befund ermittelt, gehört die Patientin dadurch zur Risikogruppe, welche dann die Möglichkeit der begründeten erweiterten invasiven Diagnostik hat.
  • andere medizinische Gründe (gemeinsame Entscheidung von Arzt und Patientin)