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Übersicht
Gesetzliche Vorgaben in Deutschland
Die Laboranalysen dürfen gemäß dem Gendiagnostik-Gesetz (GenDG) nur durchgeführt werden, wenn die schriftliche Einwilligung der schwangeren Patientin zu der gewünschten Untersuchung vorliegt. Das Gesetz dient dem Schutz der Schwangeren und stellt genetische Diagnostik unter besondere Kontrolle.
Zusätzlich ist gemäß dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) die Schwangere vor einem Ersttrimester-Ultraschall und nach dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses genetisch zu beraten.
Die Beratung vor der genetischen Untersuchung gemäß GenDG beinhaltet:
- Klärung der persönlichen Fragestellung
- Bewertung vorliegender ärztlicher Befunde
- Aufnahme der persönlichen und familiären Anamnese
- Informationen über die Notwendigkeit einer genetischen Untersuchung; zusammengesetzt aus der Fragestellung, Vorgeschichte, Informationen über Möglichkeiten, Grenzen und die mit der Materialentnahme verbundenen Risiken der zur Abklärung in Frage kommenden Untersuchungsverfahren
- Abschätzung der genetischen Risiken
- Erörterung der Bedeutungen aller Informationen für Ihre Lebens- und Familienplanung sowie der Gesundheit
- Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen durch die Untersuchung und ihr Ergebnis
- Einschätzung der Notwendigkeit einer ausführlichen genetischen Beratung durch einen Fachärztin/arzt für Humangenetik